Kinderarzt Praxis in Linz
Wahlarzt Ordination
Dr. Barbara Bednar war viele Jahre Oberärztin an der LFKK Linz auf der Neugeborenenstation und in der Entwicklungsambulanz und hat dabei viel Erfahrung sammeln können, die ihr gerade bei Neugeborenen unschätzbar zugute kommt.
In unserer Praxis begleiten wir Sie von der Geburt Ihres Kindes bis zum Erwachsenen in allen gesundheitlichen Fragen.


Ordination in der Prinz-Eugen-Straße 10 b, Linz
Ganzheitliche medizinische Versorgung des Kindes
2010 wurde die Kinderarzt-Praxis im Apotheken- und Ärztehaus Prinz Eugen in der Prinz-Eugen-Straße 10b / Ecke Garnisonstraße in Linz von Dr. Barbara Bednar eröffnet. Neben der Behandlung akuter und chronischer Krankheiten wird ein großes Augenmerk auf die Entwicklung des Kindes, sein seelisches Wohlbefinden und die Eltern-Kind-Bindung gelegt. Dafür nimmt sich Dr. Bednar viel Zeit. ParkplätzeSie können auf den mit Dr. Bednar markierten beiden Parkplätzen vor der Apotheke und auf den allgemeinen Parkplätzen auf der Rückseite des Ärztehauses stehen bleiben.

Schwerpunkt Mutter-Kind-Pass

Ultraschall Untersuchung

Danke von einem kleinen Patienten

Telefonische Voranmeldung
Um die Wartezeiten kurz zu halten, ist eine telefonische Voranmeldung unter +43 732 660417 erforderlich. Wir bitten um Verständnis, dass gegebenenfalls ein akut erkranktes Kind vorgereiht wird.
Ansteckende Krankheiten
Falls bei einem Kind der Verdacht auf eine ansteckende Kinderkrankeit (Windpocken, Scharlach,..) besteht, ist eine Vorabinformation hilfreich, damit wir einen gesonderten Warteraum vorbereiten können.
Unsere Ordinationszeiten
Montag: 08:00 - 13:00 Dienstag: 08:00 - 13:00 Mittwoch: 08:00 - 12.00 Donnerstag: 12:00 - 16:00 Freitag: 08:00 - 12:00

Im Wartezimmer von Dr. Barbara Bednar.
Wahlarztordination
Kein Kassenvertrag, aber Kostenersatz
Scheuen Sie sich nicht, einen Wahlarzt vor Beginn der Behandlung über die voraussichtlichen Kosten zu fragen. Für seine Leistungen stellt Ihnen der Wahlarzt eine Privathonorarnote aus.1Was ist ein Wahlarzt?
Ein Wahlarzt ist ein niedergelassener Arzt, der nicht in einem Vertragsverhältnis zur Krankenkasse seines Patienten steht. Die Bezeichnung Wahlarzt leitet sich vom Recht des Versicherten (Patienten) ab, sich seinen Arzt frei wählen zu können. Eine Zuweisung durch einen anderen Arzt ist nicht notwendig
2Warum soll ich mich für einen Wahlarzt entscheiden?
Der Wahlarzt bietet wesentlich mehr Leistungen, als im Spektrum der herkömmlichen Sozialversicherung vorgesehen sind. Ausreichend Zeit ffür Untersuchung und Gespräch sind uns sehr wichtig.
Flexible Ordinationszeiten sorgen für geringere Wartezeiten. Bei fachübergreifenden Problemstellungen arbeiten wir mit Fachärzten (sowohl Wahl- als auch Kassenärzten) eng zusammen.
Flexible Ordinationszeiten sorgen für geringere Wartezeiten. Bei fachübergreifenden Problemstellungen arbeiten wir mit Fachärzten (sowohl Wahl- als auch Kassenärzten) eng zusammen.
3Kann ein Wahlarzt auch überweisen oder ins Krankenhaus einweisen?
Jeder Wahlarzt kann zu einem anderen Wahlarzt oder Kassenarzt überweisen. Jeder Wahlarzt kann einen Versicherten auch in ein Krankenhaus einweisen
4Wie hoch ist der Kostenersatz?
Für jene ärztlichen Leistungen, die auch den Kassenärzten bezahlt werden, gilt der Kassentarif abzüglich des gesetzlichen Selbstbehaltes. Für Leistungen, die nicht im Tarifkatalog der Kassen enthalten sind, wie z. B. Stillberatung, Laserakupunktur, gewisse Impfungen, etc. erfolgt von den Kassen keine Kostenerstattung.
Ausgenommen Sie haben eine private Zusatzversicherung. Je nach Versicherungsvertrag wird von dieser der Differenzbetrag zwischen Kassentarif und Privathonorartarif oder das gesamte Privathonorar refundiert
Ausgenommen Sie haben eine private Zusatzversicherung. Je nach Versicherungsvertrag wird von dieser der Differenzbetrag zwischen Kassentarif und Privathonorartarif oder das gesamte Privathonorar refundiert
5Wo erhalte ich den Kostenersatz?
Den Kostenersatz erhalten Sie nach Einreichung der Rechnung bei Ihrer Sozialversicherung. Dies geht unkompliziert auch online, wenn Sie sich bereits dafür angemeldet haben.